Baubegleiter, Aufstell Termin, Bodeplatte


Nach langem hin und her haben wir uns nun doch dazu entschieden einen Baubegleiter zu Engagieren. Ein Grund war auch sicher auch das Glatthaar die Rohre mit dem Bagger aufgerissen hat und die Schuld prombt dem Tiefbauer zugeschoben hat. Wer hier jetzt aber Schuld hat sollen die mal schön unter sich klären.

Auf jeden Fall haben wir gestern den Baubegleiter beauftragt und alle Unterlagen zu geschickt. Der hat uns gleich informiert das die Detailplanung über die Diffisionsabdichtung zwischen Innenwand und Aussenwand nicht vorhanden ist und diese vor Ausführung geliefert werden sollte. Diese Dokumente muss ich dann auch dem Baubegleiter zuschicken damit er sie überprüfen kann.

Ein Anruf beim Projektleiter und uns wurde zugesichert das die Dokumente nachgeliefert werden. Der Weberhaus Projektleiter hat uns einen vorläufigen Aufstelltermin genannt die 10 KW, also die erste März Woche. Leider kann man uns nicht dazwischen schieben oder einen früheren Termin geben. Wir wünschen uns natürlich einen früheren Termin aber durch verschiedene Faktoren ist das wohl nicht möglich.

Der Projektleiter von Glatthaar hat sich auch gemeldet und mitgeteilt das alles in Ordnung ist mit der Bodenplatte. Lustigerweise findet er den Aufstelltermin auch etwas sehr weit in der Zukunft.


10 Antworten zu “Baubegleiter, Aufstell Termin, Bodeplatte”

  1. Das mit der Lieferzeit ist echt ein Hammer. Ich habe daraufhin auch mal mit unserem Projektleiter gesprochen, und der sprach von derzeit ca. 14 Wochen Vorlauf, bis das Haus nach Erfüllen aller Bauvoraussetzungen gestellt wird. Im Werkvertrag steht dazu nur, dass dies „regelmäßig“ 12 Wochen danach erfolgt – bei Euch aber sollte diese Zeit mit Beginn der Arbeiten an der Bodenplatte gerechnet werden, da die ja auch über Weberhaus beauftragt wurde. Ich würde da nochmal nachfassen und auf einen früheren Termin drängen.

    Wir sitzen leider am langen Ende da wir den Keller fremd vergeben werden und diese 12-Wochen-Frist erst mit der „Keller ist fertig“-Meldung beginnt. Um den Kellerbauer zu beauftragen wiederum benötige ich die Hausstatik, und auf diese lässt uns Weberhaus trotz regelmäßigem Drängeln ordentlich warten – aktuelle Schätzung ist Anfang KW50 für die Fertigstellung. Da kann ich dann weitere Aktivitäten des Kellerbauers in diesem Jahr eigentlich kaum noch erwarten, da meist ab der KW in den Büros eher Kekse statt Akten auf den Tischen liegen…

    Viele Grüße – Dirk

    • Der Passus ist im Vertrag recht schwammig beschrieben aber uns wurde vom Baubegleiter auch geraten bei Weberhaus auf diese 12 Wochen zu drängen, da es eben Bestandsteil des Werksvertrags ist.
      Uns haben die auch sehr lange auf die Statik warten lassen. Die Berechnung wurde extern vergeben und nach meiner Ansicht habe ich die Verzögerung nicht verstanden. Wir haben die Pläne direkt am zweiten Tag der Ausstattungsberatung freigegeben und demnach hätten die Berechnung sofort vergeben werden können. Allerdings hat sich Weberhaus hier mehr oder weniger einen Monat zeit gelassen.Und wie du schon sagst kann der Keller oder die Bodenplatte erst fertig gemacht werden wenn auch hierfür die Statik berechnet wurde. Und die Firma braucht in der Regel auch Vorlaufzeit um es einzuplanen.

      Wir fühlen uns hier sehr machtlos, das ist auch einer der Gründe warum wir einen Baubegleiter beauftragt haben.

      Gruß
      Nino

  2. Hallo Nino,

    WeberHaus findet immer wieder was, wie sie ihre vollen Auftragsbücher etwas entzerren können. Das hat uns auch genervt, da unser Bauberater ja gesagt hatte, dass wir im Apri oder allerspätestens Mai einziehen. Mit Druck und Drängen sind wir ja dann Mitte August erst eingezogen. Bei uns war damals die „Engselle“ angeblich der Ausstattungstermin -n darauf haben wir fast 4 Monate gewartet in denen nichts passiert ist. Aber ob’s wirklich daran lag, werden wir nie erfahren – kann ja auch sein, dass es produktionstechnisch wegen Überlastung einfach vorher nicht möglich war unser Haus zu bauen und zu stellen. Jedenfalls hat uns das einige Monate gekostet.

    Hoffentlich haut bei euch alles mit der Bodenplatte hin – ich habe mal irgendwo bezüglich unserer Recherche wegen den Rissen in der Bodenplatte gelesen, dass die Bodenplatte in den ersten 28 Tagen eigentlich keinen Frost abbekommen soll, wenn sie danach auch noch so lange offen liegt. Das hat was mit der Endfestigkeit zu tun – das würe ich an eurer Stelle nochmal nachfragen. Nicht dass Wasser eindringt und der Frost dann alles aufplatzen lässt, wenn nämlich Wasser an der Stahlarmierung ist, ist es Mist…

    • Hi Sebastian,

      ja das mit dem entzerren habe ich mir schon gedacht nur leidet darunter eben der Kunde in dem der Kund dann z. B. wenn sich auf die Aussagen verlassen wird nur ein Jahr Tilgungsfreiezeit inanspruch nimmt statt 1 1/2 Jahre. Ich muss sagen ich habe ständig angerufen wenn irgendwas nicht „rechtzeitig“, dass soll heißen nach meinem Empfinden, geliefert wurde. Ich schreibe das extra so da ich leider keinen Einblick in die Vorgänge habe und somit nicht weiß was vor geht. Wenn man aber ständig vertröstet wird und hingehalten wird dann gewinnt man schon einen gewissen Eindruck das Weberhaus einfach zu viel zu tun hat.

      Die Bodenplatte wurde jetzt von zwei Personen abgenommen einmal von dem Projektleiter von Glatthaar der ja mehr oder weniger vor WeberHaus gerade stehen muss und einmal von unseren Baubegleiter und beide haben bestätigt das die Bodenplatte in Ordnung ist. Die Platte war / ist zudem abgedeckt, selbst wenn risse entstanden wären, hätte kein Wasser eindringen können. Das mit den 28 Tagen ist mir neu und gefunden dazu habe ich auch nichts. Stahl, wasser und Luft ergeben kein schönes Ergebnis mit der Zeit da hast du recht. Aber hier muss ich mich auf den Baubegleiter verlassen aufgrund der weiten Entfernung.

      Ich glaub ich lege mal einen Zeitstrahl an mit den Daten was uns versprochen und was davon eingehalten wurde.

      Gruß
      Nino

      • Wir durfetn aufgrund der Aussagen des Bauberaters bzw. Verkäufers und dem wirklichen Zeitplan von WeberHaus dann sogar Bereitstelungszinsen an die Bank zahlen, da wir das Geld ja nach Baufortschritt zahlen mussten und somit sehr spät dran waren. Ich hoffe dass euch das nicht passiert…

        • Wenn es nach unserer Planung geht wird es nicht passieren aber unsere Planung hat leider keinen Einfluss auf Weberhaus. Aber wofür gibt es den Werksvertrag wenn man sich darauf nicht verlassen kann.

  3. Das mit den Wartezeiten, Vertröstungen und ständigen Verzögerungen geht mir gerade auch richtig auf den Geist, und als Konsequenz habe ich heute morgen ein Schreiben verfasst, in dem ich diese Tatsache formal als Mangel bei Weberhaus rüge.

    Ich mag da überhaupt nicht mitspielen in dem Spiel „wir verkaufen mehr als wir eigentlich richtig liefern können, wollen aber auch nicht in eine Produktionserweiterung investieren“, auch wenn ich vom Umzugstermin her nicht wirklich unter Druck stehe. Aber wir alle haben da ja Pläne aufgestellt, und wenn Weberhaus die ständig umwirft, weil man überlastet ist, dann will ich das auf jeden Fall nicht ungerügt stehen lassen. Bereits jetzt haben mich Wartezeit auf den Bemusterungstermin, Werksferien, Wartezeiten nach der Bemusterung auf das Protokoll und das Warten auf die Statik rund zwei Monate gekostet – freundlich gerechnet.

    Während nach initialer Planung ein Einzug im Mai geplant war (Keller im November, Haus im Januar, Innenausbau bis Ende April) habe ich aktuell noch nicht einmal den Kellerbauer beauftragt, so dass der Keller jetzt wohl erst im Februar gestellt werden kann. Damit dann Haus im Mai und Einzug frühestens im August…

    • Ja bin ich ganz deiner Meinung ein Vertrag wurde immerhin beidseitig geschlossen und es muss sich eben auch beidseitig dran gehalten werden.

  4. Seit diesem Jahr müssen die Verträge doch ein verbindliches Fertigstellungsdatum erhalten – aber ihr habt vermutlich dann auch noch alle letztes Jahr unterschrieben, oder?

    • Wir haben am 18.04.2018 unterschrieben… wir waren aber gut gläubig und haben der Erklärung geglaubt was man uns da erzählt hat. Nämlich das man kein Termin nennen kann aber im Werksvertrag steht noch etwas dazu.
      „Die verbindliche Festlegung des Baubeginns wird zwischen WeberHaus und Bauherr vereinbart, sobald der Bauherr die Bauvoraussetzungen gemäß § 4 des Vertrages vollständig erfüllt hat.“
      Sowas haben wir leider auch noch nicht bekommen und alle Bauvoraussetzungen sind seit dem Beginn der Bodenplatte erfüllt.