Schlagwort: §650m

  • Rechnung für den ausgeführten Plancheck

    Der Plancheck ist freigegeben und prompt folgt die Rechnung von 10 % des angebotenen Rechnungsbetrags bei Unterschrift. Überweisen müssen wir aber nur 5 % da wir nach §650 m Abs. 2 BGB „(2) Dem Verbraucher ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5…