Das Baukindergeld


Das Baukindergeld ist da und kann ab dem 18.09.2018 beantragt werden. Das Baukindergeld kann auf der Webseite der KFW beantragt werden. Es müssen nur ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, damit man in die Gruppe der Berechtigten Empfänger gehört.

  • Das Kind oder die Kinder müssen unter 18 Jahre bei Antragsstellung sein. Kinder über 18 bei Antragsstellung werden nicht bezuschusst.
  • Der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung muss nach oder auf dem 01.01.2018 liegen.
  • Es ist die einzige Wohnimmobilie
  • Das Haushaltseinkommen liegt nicht über 90.000 € im Jahr, pro Kind darf das Haushaltseinkommen um 15.000 € höher sein.
  • Das Eigenheim / Haus steht in Deutschland

Pro Kind gibt es 1.200 € pro Jahr für 10 Jahre also insgesamt 12.000 € pro Kind.

Beispiel:

Anzahl Kinder Max. Haushaltseinkommen Zuschuss pro Jahr Zuschuss insgesamt
1 90.000 € 1.200 € 12.000 €
2 105.000 € 2.400 € 24.000 €
3 120.000 € 3.600 € 36.000 €
Usw. usw. usw. usw.

Eine Begrenzung an Kindern gibt es nicht. Beim Haushaltseinkommen wird der Durchschnitt vom vorletzten und vorvorletzten Jahr genommen. Wenn also am 18.09.2018 der Antrag gestellt wird, müssen die Nachweise für 2016 und 2015 erbracht werden.

Alle, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 17.09.2018 ein Haus gebaut oder gekauft haben, stellen den Antrag am 18.09.2018 und bis zum 31.12.2018, alle anderen ab dem 18.09.2018, aber innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug in das Haus.

Wenn der Antrag online gestellt wurde muss ein Identitätsnachweis erbracht werden, das geht entweder per Video-Ident oder per Postident. Anschließend müssen die Einkommenssteuerbescheide, die Meldebestätigung und der Grundbuchauszug hochgeladen werden.

Wichtig hierbei ist noch, dass es bei dem Baukindergeld sich um ein Budget handelt, dass der Bund zur Verfügung hat. Demnach gilt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Auch wenn die Frist für den Antrag mit dem 31.12.2020 beendet ist.