Die vorletzte Abschlagszahlung ist Fällig


Laut Werksvertrag gibt es 5 Abschlagszahlungen. die erste ist direkt nach dem Plancheck von Weberhaus und beläuft sich auf 10% der Gesamtsumme des Haus, es müssen aber nur 5% überwiesen werden da laut deutschem Gesetz ein Sicherheitseinbehalt von 5% einbehalten werden darf. Die zweite Abschlagszahlung ist dann nach Fertigstellung der Bodenplatte fällig auch 10%.
Die Dritte Abschlagszahlung kommt nach dem dritten Aufbautag des Hauses hierbei gibt es aber Unterschiede je nach Ausbaustufe regelt eine Staffelung den Betrag. Mit Weberit-Keller oder Bodenplatte sind es bei Ausbaustufe 1: 70%, bei Ausbaustufe 2: 65% und bei Ausbaustufe 3 bis 5: 55%.

Bei Häuser ohne Bodenplatte oder Keller von WeberHaus ist die Staffelung 80, 75, 65% auf wieder nach Ausbaustufe 1, 2, 3 -5 gestaffelt.

Die vorletzte Abschlagszahlung kommt dann regelmäßig nach dem 15ten Aufbautag bzw. nach dem jeweiligen Bautenstand der Ausbaustufe. Bei Ausbaustufe 2 ist der Estrich verlegt und die Heizung ist eingebaut, bei Ausbaustufe 3 sind die Sprengler und Blechnerarbeiten ausgeführt sowie die Dusch und Badewannen montiert, aber der Ausbaustufe 4 sind die Wände vorgespachtelt und damit meint Weberhaus die Vorspachtelung im Werk und nicht die Q1 bzw. jetzt die Q3 Verspachtelung. Die Staffelung hier ist die folgende: Ausbaustufe 1: -, Ausbaustufe 2: 5% und Ausbaustufe 3 bis 5: 15%

Die letzte Abschlagszahlung bzw. Schlussrechnung kommt dann nach der Abnahme des Hauses und das sind dann die restlichen Prozente plus die 5% von der ersten Abschlagszahlung

 

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