Rechnung für den ausgeführten Plancheck


Der Plancheck ist freigegeben und prompt folgt die Rechnung von 10 % des angebotenen Rechnungsbetrags bei Unterschrift. Überweisen müssen wir aber nur 5 % da wir nach §650 m Abs. 2 BGB „(2) Dem Verbraucher ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung zu leisten.“ eine Sicherheit von 5 % einbehalten dürfen. Das machen wir natürlich, wenn wir schon einmal das Recht dazu haben. Erstens verringert das die Zinslast über die gesamte Tilgungs- und Zinsfreizeit und wir haben ein Druckmittel, wenn Gewerke mangelhaft ausgeführt wurden.

Wir gehen jetzt natürlich nicht davon aus, dass wir dieses Druckmittel nutzen müssen. Ein gutes Gefühl ist es trotzdem, auch wenn wir bisher nun schon ca. 24k € ausgegeben haben, ohne dass wir ein sichtbares Ergebnis sehen können und damit meine ich etwas zum Anfassen wie die Bodenplatte oder das Grundstück selbst.

Denn das Grundstück ist immer noch nicht bezahlt, das liegt aber weder an uns noch an der Bank, sondern schlicht und einfach am Finanzamt. Wir haben am 01.06. die Grunderwerbsteuer bezahlt, aber bisher ist dem Notar vom Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung eingegangen.

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und bestätigt die Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung.
Obgleich die Zahlung der Grunderwerbsteuer keine Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung ist, sind die Grundbuchämter angewiesen, ohne Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Eintragung vorzunehmen.
Im Endeffekt ist damit eine Grundbucheintragung ohne vorherige Zahlung der Grunderwerbsteuer nicht möglich.

Das bedeutet, solange wir keinen Grundbucheintrag haben, haben wir auch nicht alle Auszahlungsvoraussetzungen der Bank erfüllt. Da wir somit die Auszahlungsvoraussetzungen nicht erfüllen könnte, könnte die Bank nun sagen wir zahlen noch kein Geld aus, die Rechnung von Weberhaus muss noch liegen bleiben. Und dann erfüllt mal das Zahlungsziel von 5 Werktagen.

Das ist auch so ein Punkt, die müssen doch wissen, dass der Plancheck meistens nicht mehr mit Eigenkapital realisiert wird und man hier auf die Bank angewiesen ist. Und wir und die Bank schafft es niemals innerhalb von 5 Werktagen, das Geld erst auf unser Konto und dann wie von unserem Konto auf das von Weberhaus zu überweisen.  Aber hier lasse ich mich mal morgen Früh überraschen, was unsere Bankberaterin dazu zu sagen hat.